Gemeinde Kirchdorf i. Wald

Ortsrecht: Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Gemeinden haben zwei Möglichkeiten, um rechtssetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Satzungen und Verordnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihren Regelungsgegenstand:

Satzungen werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Die Befugnis zum Satzungserlass folgt grundsätzlich aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht, das auch die Rechtsetzungsautonomie umfasst.

Bei den gemeindlichen Verordnungen steht demgegenüber in der Regel ein sicherheitsrechtlicher Zweck im Vordergrund. Beispielsweise kann durch eine Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden eingeschränkt werden.

(Haftungsausschluss: Die vorliegenden Satzungen und Verordnungen wurden sorgfältig bearbeitet und geprüft. Die Gemeinde Kirchdorf i. Wald übernimmt trotz allem keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Das Ortsrecht online ist keine amtliche Bekanntmachung. Rechtlich maßgebend ist allein die Niederlegung der Satzung oder Verordnung in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme, welche durch Anschlag an der Gemeindetafel bekanntgegeben wird.)

Das Ortsrecht ist eine Sammlung der vom Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf i. Wald erlassenen Satzungen und Verordnungen: