Ortsrecht: Erlass von Satzungen und Verordnungen
Die Gemeinden haben zwei Möglichkeiten, um rechtssetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Satzungen und Verordnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihren Regelungsgegenstand:
Satzungen werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Die Befugnis zum Satzungserlass folgt grundsätzlich aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht, das auch die Rechtsetzungsautonomie umfasst.
Bei den gemeindlichen Verordnungen steht demgegenüber in der Regel ein sicherheitsrechtlicher Zweck im Vordergrund. Beispielsweise kann durch eine Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden eingeschränkt werden.
(Haftungsausschluss: Die vorliegenden Satzungen und Verordnungen wurden sorgfältig bearbeitet und geprüft. Die Gemeinde Kirchdorf i. Wald übernimmt trotz allem keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Das Ortsrecht online ist keine amtliche Bekanntmachung. Rechtlich maßgebend ist allein die Niederlegung der Satzung oder Verordnung in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme, welche durch Anschlag an der Gemeindetafel bekanntgegeben wird.)
Das Ortsrecht ist eine Sammlung der vom Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf i. Wald erlassenen Satzungen und Verordnungen:
Ordnung, Sicherheit, Soziales und Familie
- Feuerwehrsatzung
- Satzung über Aufwands- und Kostenersatz der Feuerwehren
- Friedhofsatzung
- Friedhofsgebührensatzung
- Marktsatzung
- Gebührensatzung zur Marktsatzung
- Plakatierungsverordnung
- Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen
- Satzung für die Kindertageseinrichtung
- Gebührensatzung zur Kindertageseinrichtungssatzung
Finanzen, Personal und Liegenschaften
- Haushaltssatzung 2024
- Einzelplan Vermögenshaushalt 2024
- Einzelplan Verwaltungshaushalt 2024
- Haushaltssatzung 2023
- Einzelplan Vermögenshaushalt 2023
- Einzelplan Verwaltungshaushalt 2023
- Haushaltssatzung 2022
- Haushaltssatzung 2021
- Haushaltssatzung 2020
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
- Hebesatzsatzung vom 10.10.2024