Gemeinde Kirchdorf i. Wald
Streuobstbäume für alle

Gemeinde Kirchdorf

Streuobstbäume für alle

Ab sofort können die Kirchdorfer Bürger bis zum 22.03.2024 unter der 09928/ 9403-22 (von 07:00 - 13:00 Uhr) Streuobstbäume bei der Gemeinde bestellen. Grundlage dafür ist die Aktion „Streuobst für alle“, über die sich Kommunen Streuobstbäume mit bis zu 45,00€ pro Baum fördern lassen können. Insgesamt können bis zu 100 Bäume durch die Gemeinde beantragt werden, eine entsprechende Liste zum Eintragen liegt am Rathaus vor.

Bestellt werden kann gemäß Förderrichtlinie Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche), wahlweise auch Walnuss, Quitte sowie Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie und Mispel. Da vor allem Walnuss, Esskastanie, Speierling und Elsbeere in der Regel deutlich mehr als 45€ kosten (Kosten sind durch den Besteller zu tragen), sollten vorzugsweise die Baumarten und Sorten in der Unten stehenden Liste gewählt werden. Die Sortenliste enthält lediglich Obstsorten, die für den Bayerischen Wald geeignet sind.

Die Anzahl der Bäume mit den gewünschten Baumarten bzw. Sorten können ab sofort in eine Liste im Rathaus eingetragen werden. Ebenfalls benötigt wird für Pflanzungen in der Flur die Flurnummer, auf der die Bäume gepflanzt werden. Für Bäume im Siedlungsbereich wird die Adresse benötigt. Die Gemeinde übernimmt dann die Bestellung sowie die Antragstellung und koordiniert die Aus- und Weitergabe der Bäume. Damit möglichst viele Bürger an der Aktion teilnehmen können, sollten pro Bürger nicht mehr als 5 Bäume in die Liste eingetragen werden. Wer noch mehr Streuobstbäume pflanzen will, kann sich an die untere Naturschutzbehörde (Tel. 09921/601-299) oder an den Naturpark Bayerischer Wald (09922/802480) wenden, da hier andere Förderprogramme besser passen könnten.

Gefördert werden können die Bäume über das Amt für ländliche Entwicklung. Erstattet wird dabei der Bruttopreis der Bäume bis 45,00€, die Bürger müssen lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial (Anbindepfosten, Stammschutz, Wühlmausschutz, etc.) selber zahlen. Die Obstbäume müssen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben. Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Es können nur wurzelnackte Pflanzen oder Ballenpflanzen gefördert werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm „Streuobst für alle“ sind online auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verfügbar.

Streuobstwiesen sind voller Leben. Sie zählen zu unseren artenreichsten heimischen Lebensräumen, in denen bis zu 5000 Tier- und Pflanzenarten ihr passendes Zuhause finden. Mit ihren artenreichen Strukturen sind Streuobstwiesen wichtig für das Kleinklima. Sie prägen das Landschaftsbild und sind wertvolle Naherholungsräume für uns Menschen. Streuobstwiesen sind zu jeder Jahreszeit ein Naturerlebnis.

• Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche).
• Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

• die Apfelsorten Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette,
• die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja,
• Hasel,
• Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar),
• Ausgleichs – und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind,

Merkblatt ALE
Streubssortenempfehlung LRA kompakt
Streuobtssortenempfehlung