Gemeinde Kirchdorf i. Wald
Informationen zum Regionalbudget

Gemeinde Kirchdorf

Informationen zum Regionalbudget

Möglichkeit der Förderung von Kleinprojekten über das Regionalbudget der ILE Grüner Dreiberg

Der ILE-Zusammenschluss Grüner Dreiberg wird sich auch für 2022 beim Amt für Ländliche Entwicklung um ein Regionalbudget bewerben, mit dem Kleinprojekte regionaler Akteure gefördert werden können, die zu den Entwicklungszielen der Region passen und zu deren Weiterentwicklung beitragen.

Mit dem Regionalbudget können auch Maßnahmen von Vereinen und kleinen Unternehmen gefördert werden.

Wir möchten daher über diese Fördermöglichkeit informieren. Vielleicht gibt es in Ihrem Verein ein Projekt oder Kleinunternehmen einen Wunsch, dessen Umsetzung bisher an fehlenden finanziellen Mitteln gescheitert ist. Das Regionalbudget könnte jetzt die Möglichkeit sein, diese Maßnahmen mit Hilfe eines Zuschusses umzusetzen.

 

Was ist ein Regionalbudget?

Mit dem Regionalbudget soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung der Gemeinden in der ILE unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Die Mittelvergabe an die einzelnen Projekte erfolgt eigenverantwortlich durch die ILE. Hierzu wurde bereits ein Entscheidungsgremium mit je einem Mitglied aus den einzelnen ILE-Gemeinden gebildet.

Was kann gefördert werden?

Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € netto nicht übersteigen (Kleinprojekt) und die

  • der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) dienen,
  • innerhalb der Grenzen des ILE-Zusammenschlusses liegen,
  • bislang noch nicht begonnen wurden (eine Auftragsvergabe zählt schon als Projektbeginn),
  • bis spätestens 30. September 2022 nachweislich abgeschlossen werden können. Abgeschlossen bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt das Projekt vollständig umgesetzt und der Verwendungsnachweis eingereicht wurde. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Das können z.B. sein:

  • Neugestaltung von Spielplätzen
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Internetauftritt)
  • Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung

Nicht förderfähig sind dagegen beispielweise:

  • Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Personalleistungen
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

 

Wie hoch ist die Förderung

Ein Projekt kann mit einem Zuschuss von 80 % der zuwendungsfähigen Netto-Kosten gefördert werden. Die jeweilige Förderung ist auf 10.000 € je Projekt begrenzt, wobei der Zuwendungsbedarf die Bagatellgrenze von 500 € überschreiten muss und die zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht mehr als 20.000 € betragen dürfen. 

Wie kann ich eine Förderung beantragen?

Nach dem offiziellen Projektaufruf Anfang 2022 können Förderanfragen mit Hilfe des dann bereitgestellten Antragsformulars eingereicht werden. Informationen finden Sie dazu dann auch auf der Webseite www.ile-grüner-dreiberg.de. Das Projekt sollte dabei möglichst genau beschrieben und zusammen mit weiteren notwendigen Unterlagen, beispielweise Fotos, Skizzen, Baugenehmigung (falls erforderlich), Kostenschätzung usw. bei der verantwortlichen Stelle, der Gemeinde Rinchnach, beantragt werden.

Wer erhielt 2021 ein Förderung in der Gemeinde Kirchdorf i.Wald?

Musikverein: Anschaffung von Konzertstühlen, Notenschränke und eines Baritonsaxophones

ESV Schlag: Erneuerung der Asphaltbahnen sowie Einbau eines Bodentrampolines am Spielplatz

 

Erste Projektideen können gerne bereits vorab in einer formlosen Projektbeschreibung eingereicht und besprochen werden. Bei der Projektbeschreibung und Antragsstellung unterstützen wir Sie gerne.

Weitere Infos unter der 09928 / 940323