Grundsteuerreform
Der Bayerische Landtag hat 2021 das neue Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Da die früher geltende Bewertung von Grundstücken umgestellt wurde, ist jeder (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Detailierte Informationen zur Neuen Grundsteuer in Bayern finden Sie in diesem Informationsschreiben: Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de